{"id":893,"date":"2018-04-11T17:27:12","date_gmt":"2018-04-11T15:27:12","guid":{"rendered":"http:\/\/tabletop-bedburg.de\/?page_id=893"},"modified":"2018-05-18T14:53:08","modified_gmt":"2018-05-18T12:53:08","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tabletop-bedburg.de\/?page_id=893","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<h4><em><strong><span class=\"postbody\">Die Satzung Stand 4\/17<\/span><\/strong><\/em><\/h4>\n<p><strong>Satzung der Bedburger Tabletop Freunde<\/strong><br \/>\nErrichtet am 15.03.2015<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBedburger Tabletop Freunde\u201c.<br \/>\nEr soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz \u201ee.V.\u201c f\u00fchren.<\/p>\n<p>2. Der Verein hat seinen Sitz in Bedburg\/Nordrhein-Westfahlen.<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Bedburger Tabletop Freunde verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar<br \/>\ngemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c<br \/>\nder Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Modellbau- und Tabletophobbys.<\/p>\n<p>3. Der Satzungszweck wird durch gemeinschaftliches Modellbauen und Nutzen von<br \/>\nModellbauanlagen verwirklicht.<\/p>\n<p>4. Der Verein ist politisch, konfessionell und rassisch neutral. Der Verein und seine Mitglieder<br \/>\nlehnen Rassismus und Extremismus jeglicher Art ab und sehen sich als Teil einer demokratischen<br \/>\nGesellschaft.<\/p>\n<p>5. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>6. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet<br \/>\nwerden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des<br \/>\nVereins. Keine Person darf durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen oder<br \/>\ndurch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2.1 Folgende Ziele sollen wie folgt verwirklicht werden:<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Bekanntmachung und F\u00f6rderung von Tabletop &amp; Modellbau, speziell im Raum Bergheim \/<br \/>\nNordrhein-Westfahlen durch unter anderem das Ausrichten und Durchf\u00fchren sowie Besuchen von<br \/>\nTabletopturnieren \/ Spielen und das Ausrichten und Durchf\u00fchren sowie Besuchen von Veranstaltungen<br \/>\nzum Thema Tabletop &amp; Modellbau.<\/p>\n<p>2. Das Ausrichten und Durchf\u00fchren von Tabletopspielen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person und jede<br \/>\njuristische Person werden oder jede minderj\u00e4hrige Person mit Zustimmung der<br \/>\nErziehungsberechtigten.<\/p>\n<p>2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Die<br \/>\nn\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet mehrheitlich \u00fcber den Aufnahmeantrag.<\/p>\n<p>3. Der Verein hat aktive und passive Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n<p>2. Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Der Austritt<br \/>\nkann nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Quartals erkl\u00e4rt<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem<br \/>\nVerein ausgeschlossen werden, wenn es<br \/>\na) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender<br \/>\nWeise gesch\u00e4digt oder die Ihm nach Satzung obliegenden Pflichten wiederholt<br \/>\nverletzt hat oder<br \/>\nb) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitr\u00e4ge im<br \/>\nR\u00fcckstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des<\/p>\n<p>Ausschlusses die r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge nicht eingezahlt hat.<br \/>\nDem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den<br \/>\nGr\u00fcnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens<br \/>\nzwei Wochen vorher mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterst\u00fctzung der Bedburger Tabletop Freunde<br \/>\naktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.Nur aktive Mitglieder haben<br \/>\nStimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen der Bedburger Tabletop Freunde zu f\u00f6rdern, insbesondere regelm\u00e4\u00dfig seine Mitlgiesbeitr\u00e4ge zu leisten und soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, die Aktivit\u00e4ten der Bedburger Tabletop Freunde zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>3. Der Wechsel des Mitgliedschaftsstatus von aktiv zu passiv und umgekehrt kann nur quartalsweise durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge eines Kalenderjahres sind monatlich zu entrichten.<\/p>\n<p>2. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von der<br \/>\nMitgliederversammlung festgelegt. Dabei ist die Offenheit des Vereins f\u00fcr die<br \/>\nAllgemeinheit angemessen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>3. Die Beitragss\u00e4tze werden in der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB<br \/>\nund die F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte.<br \/>\nEr hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen<br \/>\neinschlie\u00dflich der Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\nb) die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<br \/>\nc) die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des<br \/>\nJahresberichts.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, seinem Stellvertreter,<br \/>\ndem Kassenwart und dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>3. Der Verein wird durch 2 beliebige Mitglieder des Vorstandes vertreten.<\/p>\n<p>4. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die<br \/>\nDauer von zwei Jahren einzeln gew\u00e4hlt. Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen nur<br \/>\nMitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die<br \/>\nMitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung<br \/>\neines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zul\u00e4ssig. Ein Mitglied<br \/>\nbleibt nach Ablauf seiner regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers<br \/>\nim Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die<br \/>\nverbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des<br \/>\nNachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom<br \/>\nVorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen.<br \/>\nEine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand<br \/>\nist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.<br \/>\nBei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der g\u00fcltigen Stimmen. Bei<br \/>\nStimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen<br \/>\nVerhinderung die seines Stellvertreters.<\/p>\n<p>6. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom<\/p>\n<p>Protokollf\u00fchrer sowie dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem<br \/>\nStellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidung der folgenden Angelegenheiten:<br \/>\na) \u00c4nderungen der Satzung,<br \/>\nb) die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\nc) die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder, sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,<br \/>\nd) die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands,<br \/>\ne) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,<br \/>\nf) die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>2. Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine<br \/>\nordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt per<br \/>\nE-Mail unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.<\/p>\n<p>3. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis<br \/>\nsp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand<br \/>\nschriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag<br \/>\nentscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand<br \/>\nnicht angenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung<br \/>\ngestellt wurden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit der<br \/>\nStimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine<br \/>\n\u00c4nderung der Satzung, die Aufl\u00f6sung des Vereins oder \u00c4nderungen der<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge zum Gegenstand haben.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen,<br \/>\nwenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der<br \/>\nMitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt.<br \/>\nSoweit die Umst\u00e4nde dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen<br \/>\neinzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung<br \/>\nvon seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die<br \/>\nMitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiter geleitet.<\/p>\n<p>6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl<br \/>\nder anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>7. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener Abstimmung mit der<br \/>\nMehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein<br \/>\nKandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich<br \/>\nvereinen, ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen<br \/>\nerhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuf\u00fchren.<br \/>\nStimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Beschl\u00fcsse \u00fcber eine<br \/>\n\u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss<br \/>\n\u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der<br \/>\nAnwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>8. \u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist<br \/>\nein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollf\u00fchrer und vom<br \/>\nVersammlungsleiter zu unterschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden, Wegfall<\/strong><br \/>\n<strong> steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke<\/strong><\/p>\n<p>1. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und<br \/>\nsein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die<br \/>\nMitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke fallt das<br \/>\nVerm\u00f6gen des Vereins an eine von der Mitgliederversammlung zu<br \/>\nbestimmende K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere<br \/>\ngemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft, welche es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr<br \/>\ngemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus<\/p>\n<p>einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span class=\"postbody\">Bedburg, den 15.3.15<\/span><\/p>\n<p><span class=\"postbody\">Gr\u00fcnder:<br \/>\nDennis Abraham Sebastian Z\u00f6ller Manuel Pilz<br \/>\nKevin Abraham Stefan Schuirmann Florian Huxsohl<br \/>\nRobert Pawlowski Andreas Paulitschek<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><a href=\"http:\/\/tabletop-bedburg.de\/?page_id=967\">Datenschutz \u00a0<\/a> \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <a href=\"http:\/\/tabletop-bedburg.de\/?page_id=159\">Impressum<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung Stand 4\/17 Satzung der Bedburger Tabletop Freunde Errichtet am 15.03.2015 \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr 1. 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